Aktuelles Sozialrecht

Willkommen in der Rubrik "Aktuelles Sozialrecht". Hier erfahren Sie in Zukunft mehr über dieses Rechtsgebiet und bleiben auf dem neusten Stand.

Arbeitslosengeld bei faktischer Beschäftigungslosigkeit

Für den Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosigkeit ist nicht erforderlich, dass das Arbeitsverhältnis gekündigt ist. Es reicht eine faktische Beschäftigungslosigkeit. Die liegt vor, wenn eine gemobbte Justizangestellte sich weigert, bei ihrer Stammdienststelle weiter zu arbeiten und freigestellt wird. 

 

                                                       Sozialgericht Dortmund      

                                                       Urteil v. 10.10.2016 - S 31 AL 84/16

 

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SGB II: Hauseigentümer hat Anspruch auf Erneuerung der Heizung

Hauseigentümer mit Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II haben gegen das Jobcenter Anspruch auf die Zahlung der Kosten für eine neue Heizung. Sie müssen sich nicht auf die Inanspruchnahme eines Darlehens verweisen lassen.

 

Sozialgericht Dortmund

                                                       Urteil v. 19.09.2016 - S 19 AS 1803/15

                                                       

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SGB VII: Schutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf der Weihnachtsfeier

Auf der Weihnachtsfeier sind alle Mitarbeiter gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung ist, dass die Weihnachtsfeier mit Zustimmung der Geschäftsleitung stattfindet und in der Abteilung, die die Weihnachtsfeier ausrichtet, niemand ausgeschlossen ist. Der Chef der Abteilung muss allerdings teilnehmen, die Unternehmensleitung nicht.

 

                                                           Bundessozialgericht

                                                           Urteil v. 05.07.2016 - B2 U 19/14 R

 

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SGB II: Sanktionsbescheide sind häufig unwirksam Eingliederungsvereinbarung muss Kostenerstattung vorsehen

Sanktionsbescheide sind unwirksam, wenn das Jobcenter in der Eingliederungsvereinbarung keine umfassenden, auf die persönliche Lebenssituation des Betroffenen maßgeschneiderten Leistungsangebote vorgesehen hat oder die Zusage von Unterstützungsleistungen (z.B. Kostenerstattung für Bewerbungen) fehlt.

 

                                                      Bundessozialgericht

                                                      Urteil v. 23.06.2016 - B 14 AS 42/15 R

 

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